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   BSG, 12.08.2015 - B 14 AS 40/15 B   

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https://dejure.org/2015,28763
BSG, 12.08.2015 - B 14 AS 40/15 B (https://dejure.org/2015,28763)
BSG, Entscheidung vom 12.08.2015 - B 14 AS 40/15 B (https://dejure.org/2015,28763)
BSG, Entscheidung vom 12. August 2015 - B 14 AS 40/15 B (https://dejure.org/2015,28763)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 12 Abs 1 SGB 2
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - keine ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Zahlungen auf gepfändete titulierte Unterhaltsrückstände aus der ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - keine ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Zahlungen auf gepfändete titulierte Unterhaltsrückstände aus der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Auszug aus BSG, 12.08.2015 - B 14 AS 40/15 B
    Die Beschwerdebegründung führt selbst unter Bezugnahme der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17; Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 ff = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15) aus, dass Einkommen iS des § 11 Abs. 1 SGB II grundsätzlich alles das ist, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (zum Zuflussprinzip und der Einordnung von für zurückliegende Zeiträume ausgezahlte Beträge als Einkommen auch BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 4 AS 154/11 R - SozR 4-1300 § 33 Nr. 1) .

    Insbesondere ist nicht erkennbar gemacht, warum angesichts der Rechtsprechung des BSG, dass es für die Einordnung einer Geldleistung als Einkommen oder Vermögen nicht auf deren Schicksal ankommt, sondern einzig auf die tatsächliche Erzielung von Geldeinnahmen (BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 4 AS 154/11 R - SozR 4-1300 § 33 Nr. 1 und Urteil vom 13.5.2009 - B 4 AS 49/08 R) darauf abzustellen sein kann, ob eine Geldleistung von vornherein zur Sicherung "der notwendigsten Existenz" bestimmt war.

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus BSG, 12.08.2015 - B 14 AS 40/15 B
    Die Beschwerdebegründung führt selbst unter Bezugnahme der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17; Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 ff = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15) aus, dass Einkommen iS des § 11 Abs. 1 SGB II grundsätzlich alles das ist, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (zum Zuflussprinzip und der Einordnung von für zurückliegende Zeiträume ausgezahlte Beträge als Einkommen auch BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 4 AS 154/11 R - SozR 4-1300 § 33 Nr. 1) .
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 12.08.2015 - B 14 AS 40/15 B
    Die Beschwerdebegründung führt selbst unter Bezugnahme der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17; Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 ff = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15) aus, dass Einkommen iS des § 11 Abs. 1 SGB II grundsätzlich alles das ist, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (zum Zuflussprinzip und der Einordnung von für zurückliegende Zeiträume ausgezahlte Beträge als Einkommen auch BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 4 AS 154/11 R - SozR 4-1300 § 33 Nr. 1) .
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 12.08.2015 - B 14 AS 40/15 B
    Sie hat sich auch nicht damit auseinandergesetzt, dass das BSG bereits entschieden hat, dass vom Anknüpfungspunkt des tatsächlichen Zuflusses als Differenzierungskriterium zwischen Einkommen und Vermögen auch dann auszugehen ist, wenn es sich - wie hier - um durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erzwungene (Teil-)zahlungen auf einen titulierten Anspruch handelt (BSG Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 47/08 R - BSGE 102, 295 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 24, RdNr 14 f; vgl auch Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, Stand Dezember 2014, K § 11 RdNr 198 mwN) .
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 49/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 12.08.2015 - B 14 AS 40/15 B
    Insbesondere ist nicht erkennbar gemacht, warum angesichts der Rechtsprechung des BSG, dass es für die Einordnung einer Geldleistung als Einkommen oder Vermögen nicht auf deren Schicksal ankommt, sondern einzig auf die tatsächliche Erzielung von Geldeinnahmen (BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 4 AS 154/11 R - SozR 4-1300 § 33 Nr. 1 und Urteil vom 13.5.2009 - B 4 AS 49/08 R) darauf abzustellen sein kann, ob eine Geldleistung von vornherein zur Sicherung "der notwendigsten Existenz" bestimmt war.
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 12.08.2015 - B 14 AS 40/15 B
    Eine Rechtsfrage ist auch dann als höchstrichterlich geklärt anzusehen, wenn das Bundessozialgericht (BSG) bzw das Bundesverfassungsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden haben, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 12.08.2015 - B 14 AS 40/15 B
    Eine Rechtsfrage ist auch dann als höchstrichterlich geklärt anzusehen, wenn das Bundessozialgericht (BSG) bzw das Bundesverfassungsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden haben, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 12.08.2015 - B 14 AS 40/15 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (stRspr siehe nur BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN) .
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 12.08.2015 - B 14 AS 40/15 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (stRspr siehe nur BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN) .
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 12.08.2015 - B 14 AS 40/15 B
    Hierfür ist darzulegen, dass und mit welchen Gründen der höchstrichterlichen Rechtsprechung widersprochen worden ist oder dass sich völlig neue, nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben haben, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13) .
  • BSG, 19.03.2015 - B 12 KR 16/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2015 - L 6 AS 966/14
    Abgesehen davon, dass diese zeitgleiche Entscheidung auch aus Gründen der Prozessökonomie ständige Rechtsprechung ist (BVerfG zB Beschlüsse vom 3. April 2013 - 1 BvR 2256/10 - Vz 32/12 - , vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09 - ; BSG Beschlüsse vom 18. August 2015 - B 9 V 14/15 B - , vom 12. August 2015 - B 14 AS 40/15 B-, vom 17. Juli 2015 - B 11 AL 32/15 B - ; BayLSG Beschluss vom 23. April 2015 - L 15 SF 25/15 E- LSG NRW vom 16. Dezember 2013 - L 2 AS 1054/13 NZB -) und den Klägern der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge zur Verfügung steht, ist nicht ersichtlich, inwieweit hierdurch das rechtliche Gehör des Klägers verletzt worden ist.
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